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Monitoring: Der Rat beobachtet die Bereinigung der Programmvielfalt in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Systemevaluierung. Er initiiert und begleitet die Entwicklung entsprechender „Nischenstrategien“ für Schwerpunktthemen und Schlüsseltechnologien von nationaler Relevanz und beobachtet im Anschluss deren Umsetzung durch die zuständigen Fachressorts.