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Monitoring: Der Rat überprüft den Anteil der für Forschung und Lehre aufgewendeter Universitätsbudgets und überwacht die Honorierung der Drittmitteleinwerbung in den Leistungsvereinbarungen und die damit verbundene Steigerung wettbewerblich generierter Mittel an den Universitäten.
Kommentare
Monitoring des Rats
erscheint angesichts der hier sich unverhohlen äußernden Übergriffe angemessener: siehe Verfassung ad Universitäten, die hier nun zum Glück explitzter geworden ist. Das dürfte den Verfasser(inne)n entgagnen sein.
Ablehnung dieser Empfehlung
Das ist keine Aufgabe des Forschungsrates, sondern im jetzigen System - wenn überhaupt - eine Wissenschaftsrates. Ich glaube aber, dass dieses Monitoring dem zuständigen Ressort überlassen werden könnte.
Kompetenz des bm:wf
Gemaess UG 2002 ist das bm:wf fuer die Universitaeten einerseits Aufsichtsbehoerde und andererseits der Vertragspartner, mit dem die Leistungsvereinbarung abgeschlossen wird und dem auch ueber die Erfuellung berichtet wird. Hier findet bereits ein Monitoring statt, das zwar der Optimierung aber kaum einer Verdoppelung bedarf.