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Monitoring Jede Institution (Ressort) legt in der eigenen Geschäftsordnung Prüfroutinen fest, wie die Flexibiltität in der eigenen Struktur kontrolliert werden kann.
Monitoring Jede Institution (Ressort) legt in der eigenen Geschäftsordnung Prüfroutinen fest, wie die Flexibiltität in der eigenen Struktur kontrolliert werden kann.
Kommentare
Nur ein bischen mehr Flexibität...
Gibts sonsts nicht zu kritisieren im Dienstrecht. Nur Mitarbeiter verschieben und herumschicken - ist das alles?