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Ein wichtiges Strukturierungskriterium für die strategischen Leitlinien ist die Unterscheidung nach den drei Durchführungssektoren: (1) Hochschulen, (2) Wirtschaft und (3) Kooperativer Sektor. Die Eignung und hinreichende Verfügbarkeit der empfohlenen Maßnahmen für die angesprochenen Zielgruppen sind zentrale untersuchungsleitende Prinzipien. Exzellenz und Risiko werden als Querschnittsthemen über alle drei Sektoren gespannt.

Kommentare

j.jaeger says:

es fehlen außeruniversitäre

es fehlen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Constanze Stock... says:

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Danke für den Hinweis. Der außeruniversitäre Bereich ist unter dem Begriff Kooperativer Sektor subsumiert.

Bild von Markus Pasterk
Markus Pasterk says:

ausseruniversitäre Bereich

Diese Subsumierung stimmt nicht ganz, denn weder die Einrichtungen der öaw noch der LBG sollten dem kooperativen Bereich zugeordnet sein. Schon gar nicht trifft das auf die duzenden geistes und sozialwissenschaftlichen ausseruniversitären Forschungseinrichtungen zu!